Wochenbettbetreuung

Das Wochenbett definiert die Tage und Wochen nach der Geburt bis zur Rückbildung schwangerschafts- und geburtsbedingter Veränderungen. Diese Zeit dauert medizinisch bis zu acht Wochen. Es ist erneut eine Zeit voller Veränderungen, physisch sowie auch mental, eine Zeit des Kennenlernens, eine Zeit ungeahnter Emotionen.

Als Hebamme begleite, betreue und berate ich sie in Ihrem Wochenbett bei Ihnen zu Hause, anfangs täglich, später nach Bedarf und in Absprache mit Ihnen in grösseren Abständen. Bei ungünstigen Verläufen, arbeite ich eng mit Ihrer Gynäkologin / Ihrem Gynäkologen sowie weiteren Fachpersonen wie Stillberaterinnen und Kinderärzten zusammen und überweise Sie wenn nötig an entsprechende Stelle.

Die Wochenbettbetreuung beinhaltet

Bei der Mutter:
– beobachten und beurteilen des Allgemeinbefindens
– beobachten, beurteilen und unterstützen körperlicher Rückbildungsprozesse
– Kontrolle allfälliger Wundheilung
– Brustpflege
– Stillberatung
– Unterstützung des Beziehungsaufbaus zwischen den Eltern und ihrem Kind
– individuelle Gespräche entsprechend dem Bedürfnis der Frau
– …

Beim Kind:
– beobachten der Gewichtszunahme
– Kontrolle von Temperatur, Puls und Atmung
– Nabelpflege
– Hautpflege
– beobachten von Trink- und Schlafverhalten
– beobachten und beurteilen des kindlichen Gesundheitszustandes
– Anleitung zur Pflege des Neugeborenen (z.B. Babybad, Babymassage, …)
– …

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 – 16 Hausbesuche bis zum 56. Tag nach der Geburt. Wenn es mich nicht mehr braucht, schliesse ich die Wochenbettbetreuung in Absprache mit Ihnen auch früher ab. Danach besteht das Angebot der Mütter- und Väterberatung.

Zusätzlich zu den regulären Hausbesuchen übernimmt die Grundversicherung die Kosten für 3 Stillberatungen durch die Hebamme. Diese können im Verlauf der gesamten Stillzeit bezogen werden.

Pikettgeld
Für die Betreuung während Ihrer Wochenbettzeit bin ich während mehreren Wochen für Sie auf Abruf. Dies beinhaltet auch die Wochenenden und die Erreichbarkeit ausserhalb der vereinbarten Hausbesuche. Für diese Flexibilität erhebe ich einmalig ein Pikettgeld von CHF 120.-. Diese Leistung ist nicht in der Grundversicherung enthalten. In einzelnen Fällen jedoch bezahlt Ihre Zusatzversicherung oder Ihre Wohngemeinde diese Kosten. Andernfalls fällt der Betrag zu Ihren Lasten. Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, das Pikettgeld zu begleichen, finden wir sicher gemeinsam eine Lösung.